Steuerkosten senken: Profitieren Sie von einer der niedrigsten Gewerbesteuern in Deutschland

GEWERBESTEUER MONHEIM

Nicht nur bundesweit, auch innerhalb der Bundesländer gibt es erhebliche Unterschiede bei der Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes – abhängig von der Stadt bzw. der Gemeinde. Der niedrigste Gewerbesteuerhebesatz in NRW liegt mit 250 Prozent in Monheim am Rhein (unverändert seit 2018). Der höchste bei 580 (Gewerbesteuer Oberhausen) – mehr als das Doppelte. Deshalb ist die Standortwahl auch eine wichtige Entscheidung für ein Unternehmen. Nicht umsonst gilt Monheim am Rhein als „Steuerparadies“ für viele Firmen.

Doch was tun, wenn sich – vor allem junge Startups – keinen repräsentativen Firmensitz leisten können? Da kommen wir ins Spiel: bei Urban Office Space können Sie ganz einfach Ihren Firmensitz mieten. Ganz flexibel: Ob für einen kurzen Zeitraum oder langfristig.

Mit der Verlegung Ihres Firmensitzes nach Monheim profitieren Sie zudem von einem niedrigen Hebesatz und reduzieren somit Ihre Steuerbelastung (Gewerbesteuer) – ein klarer Wettbewerbsvorteil! Denn, bundesweit ist die durchschnittliche Steuerbelastung in NRW am höchsten.

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MONHEIM Gewerbesteuer
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AACHEN Gewerbesteuer
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DORTMUND Gewerbesteuer
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DUISBURG Gewerbesteuer
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KÖLN Gewerbesteuer
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MÜLHEIM / RUHR Gewerbesteuer
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BONN Gewerbesteuer
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DÜSSELDORF Gewerbesteuer
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ESSEN Gewerbesteuer
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MÖNCHENGLADBACH Gewerbesteuer
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OBERHAUSEN Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Rechner

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet – und welchen Vorteil bietet der Standort Monheim am Rhein?

1) Gewerbesteuerhebesatz ermitteln
Der Hebebesatzes ist abhängig von der Stadt bzw. der Gemeinde, in der sich der Firmensitz Ihres Unternehmens befindet. In unserem Beispiel, Monheim am Rhein, liegt der Hebesatz bei 250% – der mit niedrigste Gewerbesteuersatz in ganz Deutschland. Anderswo ist dieser weitaus höher, z.B. bei 520% (Gewerbesteuer Duisburg)

2) Gewerbeertrag
Die nächste Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag Ihres Unternehmens. Einfacher halber rechnen wir mit einem Ertrag von EUR 1.000.000 (1 Mio.)

3) Steuermessbetrag
Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt nach GewStG einheitlich 3,5%. Der Steuermessbetrag beträgt somit 3,5 % vom Gewerbeertrag. [Unser Beispiel: EUR 1.000.000 x 3,5% = EUR 35.000]

Berechnung der Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer wird nun berechnet, indem der Gewerbesteuerhebesatz (Monheim am Rhein: 250%) mit dem Steuermessbetrag (hier: EUR 35.000) multipliziert wird. [Unser Beispiel: EUR 35.000 x 250% = EUR 87.500].

Zum Vergleich: In der „teuersten“ Stadt NRWs läge Ihre anfallende Gewerbesteuer bei EUR 203.000.

Wie sie sehen, bietet sich ein enormes Einsparpotential, wenn Ihre Wahl auf einen steueroptimierten Standort fällt.

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